Auf dem ungewohnten Naturrasenplatz beim SSC Schaffhausen II holte unsere Dritte einen Punkt. Dabei war sogar mehr drin als der 1:1-Endstand. Bei himmlischem Wetter auf einem guten Platz und einer äußerst fairen Partie mit einem sympathischen Gegner verhinderten nur zahlreiche sehr kleinliche und äußerst fragwürdige, aber selbstbewusst vorgetragenen Entscheidungen des Schiedsrichters einen runden Fußball-Sonntag.
Die Partie begann aus Quierschieder Sicht hoffnungsvoll. Unser Team fand sich auf dem ungewohnten Geläuf ganz gut zurecht und erspielte sich schnell eine leichte Feldüberlegenheit und Szenen in Strafraumnähe. Für die 1:0-Führung musste allerdings ein Strafstoß her, nachdem Marco Di Napoli im 16er unstrittig gefoult wurde. Den Elfmeter verwandelte Spielertrainer Sebastian Zenner sicher (28. Minute). Nur wenig später fiel der Ausgleich. Dabei landete die erste torgefährliche Aktion der Gastgeber gleich in den Maschen. Nach einem Eckball schaffte es unsere Hintermannschaft nicht, den Ball zu klären und der Schaffhausener Angreifer staubte geschickt ab (33.). In der Folge versäumte es unser Sturm, aussichtsreiche Angriffe zwingend abzuschließen. Oft wurden die Spielzüge (auf beiden Seiten!) zur Verwunderung beider Teams von Pfiffen des Unparteiischen unterbrochen. Nicht selten dauerte es eine Weile, bis sich den Spielern (falls überhaupt) erschloss, um welches Vergehen es sich gehandelt haben soll. Höhepunkt der kuriosen Entscheidungen: Unser Spieler Andy Breier bekam nach dem Zwischenruf eines Gegners die Gelbe Karte. Auf Nachfrage begründete der Schiri dies mit einer Aktion, die sich vor dem Anpfiff in der Kabine ereignet haben soll. Wie dem auch sei: Im zweiten Durchgang entwickelte unser Team phasenweise großen Druck auf das gegnerische Tor, wurde aber aus den bereits genannten Gründen gestoppt, bevor es zu echten Torraum-Szenen kam. Nur in der Schlussphase wurden die Chancen hochkarätig, aber der Ball fand nicht mehr den Weg in den Schaffhausener Kasten.
In Anbetracht der für alle mitkickenden Fußballer bedauerlichen Umstände kann das Ergebnis als gerecht gelten. Immerhin.